Ein Händler aus Amerika soll russisches Gas nach Europa bringen, doch Brüssel hat das Verbot vetofest gebaut
Die US-Unterhändler Steve Witkoff und Jared Kushner wollen russisches Erdgas wieder durch die Ukraine nach Europa leiten. Das Wall Street Journal berichtete am Sonntag unter der Überschrift „USA drängen darauf, russische Gasverkäufe nach Europa über die Ukraine wiederherzustellen“, gestützt auf amerikanische, europäische und ukrainische Regierungsvertreter (ohne Bezahlschranke wiedergegeben bei Meduza, The Independent und der Berliner Zeitung). Ein amerikanischer Zwischenhändler soll das Gas kaufen und weiterverkaufen, die Erlöse sollen auf ein Treuhandkonto in einem Drittstaat fließen, Kiew bekäme Transitgebühren, amerikanische Investoren ein Geschäft. Vorgetragen haben die beiden den Plan im September in Moskau und Kiew; den Europäern empfehlen sie ihn mit ihren leeren Speichern. Den europäischen Widerstand hält Washington nach Meduzas Wiedergabe für „weniger starr, als es scheint“. Hinter vorgehaltener Hand lehnen europäische Regierungsvertreter den Plan nach demselben Bericht kategorisch ab. Ein hoher Beamter aus einem großen europäischen Land verglich ihn mit der Preisgabe der Tschechoslowakei an Hitler durch den britischen Premier Neville Chamberlain.

Der Kreml antwortete am Montag. Kremlsprecher Dmitri Peskow im Wortlaut, verbreitet vom Staatsradio Majak: „Davon kann man vorerst kaum sprechen. Die Lage vor Ort zeigt mehr als beredt, dass solche Pläne im Moment nicht umsetzbar sind. Aber was in Zukunft sein wird, werden wir sehen.“ Der europäische Markt sei ein Premiummarkt, aber „die Zentren des weltweiten Wirtschaftswachstums liegen keineswegs in Europa. Sie liegen doch im kollektiven Süden.“ In der Nacht zum Dienstag kündigte Witkoff auf X Gespräche der USA mit Russland und der Ukraine am 10. und 11. November in Abu Dhabi an. Mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, der EU und der NATO wollen die Amerikaner in dieser Woche in Brüssel sprechen, über Sicherheitsgarantien und Wiederaufbau, wie die Ukrainska Prawda berichtet. Von Gas ist in der Ankündigung keine Rede.
Ein Gesetz, das den Zwischenhändler schon kennt
Washingtons Konstruktion trifft auf eine Verordnung, die genau sie vorhergesehen hat. Die Verordnung (EU) 2026/261 verbietet in Artikel 3 Pipelinegas, „das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird“. Erwägungsgrund 20 nennt ausdrücklich „Verkäufe über Zwischenhändler“ als Umgehung, die verhindert werden soll. Gas aus Leitungen, die Russland durch Drittländer mit der EU verbinden, gilt nach Artikel 5 Absatz 7 als russisch, also auch das aus der ukrainischen Röhre. Neue Verträge sind seit dem 18. März 2026 verboten, alte kurzfristige seit dem 17. Juni, langfristige ab dem 30. September 2027. Kommissionssprecherin Anna-Kaisa Itkonen sagte dem Kyiv Independent: „Was auch immer geschieht, wir steigen aus russischem Gas und LNG aus.“
Eine Tür lässt Artikel 13 offen: Ist der Gasnotfall nach EU-Recht ausgerufen und die Versorgung ernsthaft gefährdet, kann die Kommission das Verbot aussetzen, jeweils für höchstens vier Wochen und nur für kurzfristige Verträge. Das Europaparlament hat nach eigener Mitteilung dafür gesorgt, dass die Bedingungen strenger wurden.
Aus dem Veto wurde eine Mehrheitsfrage
Wie das Verbot zustande kam, erklärt, warum es heute so schwer zu ändern ist. Sanktionen gegen Russland beschließt der Rat einstimmig, jedes Mitglied hat ein Veto. Ungarn und die Slowakei, die ihr Gas noch großenteils aus Russland beziehen, hätten ein Embargo auf diesem Weg blockieren können. Die Kommission stützte ihren Vorschlag vom 17. Juni 2025 deshalb auf Artikel 207 des EU-Vertrags, die Handelspolitik, und auf die Energiepolitik. Handelspolitik ist ausschließlich Sache der Union, das Subsidiaritätsprinzip finde „daher keine Anwendung“, heißt es dort. Die Kanzlei Squire Patton Boggs schrieb dazu in einer Analyse, die Wahl der Rechtsgrundlage vermeide „eine einstimmige Abstimmung im Rat“. Am 26. Januar 2026 stimmten Ungarn und die Slowakei dagegen, Bulgarien enthielt sich, Deutschland stimmte zu (Ratsprotokoll). Frankreich gab zu Protokoll, die Verordnung sei „eine Ausnahme“ von der Regel, dass solche Maßnahmen als Sanktionen beschlossen werden, „die eine Ausnahme bleiben sollte“. Unterwegs wurde das Verbot sogar schneller: Die Kommission hatte das Ende der Langfristverträge für 2028 vorgeschlagen, Parlament und Rat zogen es ins Jahr 2027 vor.
Ungarn klagte am 2. Februar beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-46/26), die Slowakei am 24. April (C-398/26). Bratislava schreibt, die Wahl der Rechtsgrundlage beruhe „auf taktischen Gründen“. Nach demselben Muster soll das Ölverbot folgen, das Euronews zufolge als Energie- und nicht als Außenpolitik gilt und deshalb nur eine Mehrheit braucht; die Kommission hat den Vorschlag im März vertagt.
Zugestimmt in Brüssel, knapp im Speicher
Für Deutschland liegt darin eine doppelte Bindung. Die Bundesregierung hat das Verbot mitbeschlossen, und kein einzelnes Land kann es mehr kippen. Zugleich meldete die Bundesnetzagentur am 2. November einen Speicherstand von 61 Prozent. Das Gesetz verlangt in § 35b Energiewirtschaftsgesetz zum 1. November 90 Prozent; das Wirtschaftsministerium hatte die Vorgabe im Frühjahr 2025 per Ministerverordnung auf 80 und für sechs Speicher auf 45 Prozent gesenkt, eine Verordnung, die nach eigener Mitteilung „keine parlamentarische Zustimmung“ braucht. Auch diese abgesenkten Vorgaben sind deutlich verfehlt. Der Großhandelspreis liegt über 100 Euro je Megawattstunde, im Februar waren es rund 30 (t-online).
Russisches Gas kommt ohnehin an, per Schiff: Von Januar bis September landeten 12,18 Millionen Tonnen Flüssiggas aus dem arktischen Jamal in EU-Häfen, ein Rekord (Urgewald). Und das Weiße Haus hatte im Juli 2025 Europas Zusage gefeiert, für 750 Milliarden Dollar amerikanische Energie zu kaufen; das werde „die europäische Abhängigkeit von gegnerischen Quellen verringern“. Jetzt bietet dieselbe Regierung das Gas des Gegners an, mit eigener Marge. Richard Goldberg von der Foundation for Defense of Democracies nannte das gegenüber dem Daily Caller „einen Schritt zurück“.
Offen bleibt, was jeden Gaskunden angeht. Wer verwaltet das Treuhandkonto, und wer gibt es frei? Was schlägt der Zwischenhändler auf? Will die Bundesregierung den Notfall ausrufen, um die Ausnahme nach Artikel 13 zu öffnen? t-online fragte im Wirtschaftsministerium an; eine Antwort steht nicht im Bericht.
Wer es kommen sah
Der Wirtschaftsanwalt Wolfgang Hummel sagte am 15. Oktober im Gespräch mit Patrik Baab: „Es ist zu fürchten, dass wir zukünftig russisches Gas über den Umweg USA auch wieder bekommen, aber erheblich teurer …“. In YOUNOST 136 (4. Juni, Min. 1:00:45) erinnerte er daran, dass Westdeutschland sich im Röhrengeschäft mit der Sowjetunion gegen Sanktionen der USA durchsetzte: „Die Bundesregierung hatte Rückgrat. Und die USA hat am Ende das akzeptiert.“ Wolfgang Jung, der in Kaiserslautern die LUFTPOST herausgab, veröffentlichte am 6. Mai 2014 einen Text des US-Autors Mike Whitney in deutscher Übersetzung: „Indem sich die USA zwischen die beiden Handelspartner drängen, hoffen sie, den Energiehandel … kontrollieren zu können.“ Zwölf Jahre später will Washington buchstäblich der Händler dazwischen sein.
Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen, sprach bei t-online von einem „schmutzigen Deal zulasten Europas“, der AfD-Außenpolitiker Markus Frohnmaier nannte es „grotesk“, russisches Gas teuer über amerikanische Zwischenhändler zu beziehen. Ellen Wald vom Atlantic Council erwartet ohnehin wenig: „Russland wird sich nie darauf einlassen.“
Das Fernsehpublikum blieb am Montag beim Spritpreis stehen. Die Tagesschau machte mit Energiepreisen auf, mit dem Spritpreisdeckel, und brachte zur Ukraine 21 Sekunden über den Luftangriff in Saporischschja. Tagesthemen und heute journal meldeten denselben Angriff, heute sprach über Krawalle, KI und die US-Wahl. Den amerikanischen Gasplan, die Gespräche in Abu Dhabi und die halbleeren Speicher erwähnte keine der vier Sendungen, das vetofeste Verbot ebenso wenig.



