Am Mittwoch soll der Haushaltsausschuss Raketen für einen Hubschrauber kaufen, der noch nicht schießen kann
Mittwoch, 14 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Tagesordnungspunkt 24. So steht es in der Einladung des Haushaltsausschusses vom 29. Oktober. Unter Buchstabe a soll der Ausschuss einen Vertrag über Panzerabwehr-Lenkflugkörper „SPIKE-ER2“ für den Leichten Kampfhubschrauber billigen, unter Buchstabe b liegt ein Bericht des Bundesrechnungshofs „über die Einführung der Produktfamilie Leichter Kampfhubschrauber (LKH), Sachstand und Risiken im Projekt“. Kaufvorlage und Warnung stehen unter derselben Nummer.

Der Bericht ist nicht öffentlich. Nach § 96 der Bundeshaushaltsordnung kann der Rechnungshof Dritten Zugang zu Berichten erst gewähren, „wenn diese abschließend vom Parlament beraten wurden“. Dem Spiegel liegt er vor; das Magazin hat am 1. November darüber berichtet, frei zugänglich wiedergegeben von der Berliner Zeitung, web.de und Sicherheit & Verteidigung. Danach schreiben die Prüfer: „Die Bundeswehr hat den notwendigen Aufwand unterschätzt, ein marktverfügbares ziviles Basishubschraubermuster zu einem militärischen Kampfhubschrauber umzurüsten.“ Die Truppe erhalte die Maschinen in „vorläufiger Konfiguration“, mit der sie „nicht kämpfen, sondern lediglich ausbilden“ könne. Die 20-Millimeter-Munition der Bordkanone lasse sich wegen „einer elektrostatischen Empfindlichkeit des Anzündhütchens“ nicht freigeben. Die ersten Schussversuche mit dem Lenkflugkörper wurden im Mai 2025 wegen Problemen bei der Steuerung abgebrochen; geliefert wird ab Ende 2027, erprobt danach. Trotzdem soll der Vertrag über 384 Millionen Euro jetzt geschlossen werden. Die Prüfer sehen das Risiko, „dass der Lenkflugkörper die Einsatzprüfung nicht besteht“.
Das Verteidigungsministerium widersprach in der Regierungspressekonferenz am Montag nicht. Ein Sprecher sagte, „dass uns Probleme, Verzögerungen durchaus bekannt sind“, und: „Wir sehen da ganz klar derzeit die Industrie in der Bringschuld.“ Ob es um Munition gehe, die nicht beschafft werden könne? „Das deckt sich mit unseren bekannten Informationen, ja.“
Dieselbe Warnung, drei Jahre älter
Der Satz der Prüfer, die Bundeswehr erhalte Hubschrauber, „mit denen sie zwar fliegen, aber auf absehbare Zeit noch nicht kämpfen kann“, ist eine Wiederholung. Am 12. Dezember 2023, einen Tag bevor der Haushaltsausschuss die ersten 62 Maschinen bewilligte, berichtete Business Insider über einen früheren Bericht des Rechnungshofs; die Agentur dpa-AFX griff ihn am Tag der Sitzung auf (Nachdruck). Der Rechnungshof bemängelte Einschränkungen „hinsichtlich Gefechtstauglichkeit, Stehzeit, Durchsetzungsfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und Schutz eigener Kräfte“ und warnte, ohne rechtzeitige militärische Zulassungen werde die Bundeswehr „LKH erhalten, mit denen sie fliegen, aber noch nicht kämpfen kann“. Für 457,5 Millionen Euro fehlten Verpflichtungsermächtigungen.
Gewarnt hatte auch die Bundeswehr selbst. Business Insider zitierte im Oktober 2023 die zuständige Wehrtechnische Dienststelle, die den Kauf als „rein politische Entscheidung, die am operationellen Bedarf vorbeigeht“ beschrieb, und schon im Juni einen internen Bericht, nach dem den Hubschraubern womöglich „auf Jahre die Raketen fehlen“ würden. Der Ausschuss bewilligte rund 2,6 Milliarden Euro, das Beschaffungsamt unterschrieb am Folgetag, unter Berufung auf Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der Rüstungsaufträge vom europäischen Vergaberecht ausnehmen kann; Munition, außer für Qualifikationszwecke, gehört nicht zum Vertrag (ES&T nach Angaben des BAAINBw). Am 15. Dezember 2025 rief die Bundeswehr die Option über 20 weitere Maschinen ab (Airbus).
„Das Abwerfen von Regeln und Fesseln“
Bei der Übergabe der ersten Maschine in Donauwörth am 18. November 2024 erklärte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), wie das Tempo zustande kam: „Gemeinsam haben wir ihn [den Umschwung im Beschaffungsamt] geschafft durch das Abwerfen von Regeln und Fesseln bei der Beschaffung.“ Die Folge: „Wir haben derartig Geschwindigkeit aufgenommen, dass wirklich die Beschaffungsvorlagen Schlag auf Schlag, Tag für Tag den Ausschuss erreichen.“ Und weiter: „… wir wissen, was wir kriegen und wir wissen, was wir dafür bezahlen.“ Deutschland erfülle mit dem Hubschrauber seine Zusagen an die NATO, „weil es so schön ist, vorzeitig“. Airbus-Geschäftsführer Stefan Thomé ergänzte: „Es handelt sich nicht um ein Entwicklungsprogramm, sondern um ein Lieferprogramm.“ Nach dem Rechnungshof steckt das Problem genau in der Entwicklung, im Umbau. Zugesagt sind der NATO zwölf einsatzbereite Kampfhubschrauber bis 2029; die Prüfer halten das für gefährdet, das Ministerium weist diese Sorge zurück.
Welche Regeln fielen, lässt sich nachlesen. Im Juli 2022 trat das erste Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz in Kraft, befristet bis Ende 2026. Es verlangte, Marktverfügbares zu kaufen, aber wer anderes beschaffte, sollte nach dem Gesetzentwurf in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung begründen, „inwieweit welcher zusätzliche Nutzen damit im Zusammenhang stehende Zusatzkosten rechtfertigt“. Am 26. April 2023 erklärte Pistorius per Tagesbefehl, der Faktor Zeit habe nun oberste Priorität (so der Rechnungshof). Am 14. Februar 2026 trat das neue Gesetz in Kraft, geltend bis Ende 2035. Seine Begründung sagt: „Entscheidend ist der Faktor Zeit.“ Die Pflicht zur Begründung in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entfiel, „um auch hier Bürokratie weiter abzubauen“. Vergabeverfahren dürfen beginnen, „ohne dass dessen Finanzierung bereits gesichert ist“ (§ 7), Vorleistungen des Bundes sind über die Grenzen des § 56 der Haushaltsordnung hinaus erlaubt (§ 5), und bis Ende 2026 soll die Regierung berichten, welche Ausnahmen für die Bundeswehr in weitere Gesetze gehören (§ 6). Im Wirtschaftsausschuss stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu, Grüne und Linke dagegen (Drucksache 21/3635). Unter den acht Sachverständigen der Anhörung war niemand vom Rechnungshof.
Die letzte Bremse sitzt im Ausschuss
Geblieben ist eine Hürde. Seit Juli 2022 schreibt § 54 der Haushaltsordnung vor, dass Rüstungsverträge über 25 Millionen Euro dem Haushaltsausschuss vorzulegen sind; bis zur Billigung sind sie „schwebend unwirksam“. Der Bundesrat wollte die Schwelle anheben, die Regierung zählte 181 solcher Vorlagen in der letzten Wahlperiode und voraussichtlich rund 100 allein 2025 und verwies darauf, die Reform „muss daher vom Parlament initiiert werden“. Was der Rechnungshof vom Tempo hält, steht in seinen veröffentlichten Berichten. Im Mai 2025 schrieb er in einem Bericht an den Bundestag: „Aus einem sicherheits- und verteidigungspolitisch begründeten ‚Whatever it takes!‘ darf kein verwaltungsseitiges ‚Geld spielt keine Rolle!‘ werden.“ Die Vorgabe, der Faktor Zeit habe oberste Priorität, könne das Risiko unwirtschaftlichen Handelns verstärken; bei einem komplexen Vorhaben habe das Ministerium „vorzeitig Teilleistungen“ finanziert. Im September beobachtete er Fehlanreize, durch die „die Industrie für gleichbleibende Leistungen höhere Preise verlangen und eigene finanzielle Risiken auf den Bund abwälzen kann“. Genau das droht beim Lenkflugkörper: Zahlt der Bund vor der Erprobung, trägt er das Risiko, dass die Waffe durchfällt. Das Grundgesetz gibt den Prüfern dafür „richterliche Unabhängigkeit“, die Haushaltsordnung verlangt in § 7, „die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen“.
Ob die Abgeordneten am Mittwoch zuerst die Warnung lesen oder zuerst die Rechnung abzeichnen, entscheiden sie selbst. Vor der Sitzung müsste das Ministerium sagen können, welche Vertragsstrafen Airbus zahlt, wenn die Maschinen nicht leisten, was vereinbart ist, wer die Munition bezahlt, die der Vertrag nicht enthält, und warum 384 Millionen Euro jetzt fällig sein sollen und nicht nach bestandener Einsatzprüfung.
Selbst in der AfD, deren Abgeordnete im Ausschuss für das neue Gesetz stimmten, gilt der Einkauf als Schwachstelle. Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lars Hünich sagte im August in YOUNOST 145 (Min. 58:33) über das Sondervermögen: „Alleine das Management des Einkaufes ist ja schon ein Problem.“
Im Fernsehen blieb der Hubschrauber am Boden. Weder die Tagesschau noch heute, das heute journal oder die Tagesthemen erwähnten den Bericht am Sonntag oder Montag, obwohl die Frage am Montag in der Regierungspressekonferenz gestellt worden war. Die Tagesthemen zeigten am Montag die Bundeswehr im Allgäu, beim Radar, nicht beim Kampfhubschrauber.



