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Wirtschaft und Energie · Spritpreisdeckel

Reiches Spritpreisdeckel hätte seit 2005 kein einziges Mal ausgelöst

Norbert Fleischer · 03.11.2026 · 5 Min. Lesezeit

Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) hat den Entwurf eines „Kraftstoffhöchstpreisgesetzes“ in die Abstimmung der Bundesregierung gegeben. Table.Media hat den Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 1. November veröffentlicht. Einen Höchstpreis enthält er nicht. Er ermächtigt die Bundesregierung, per Verordnung Höchstpreise festzusetzen, aber nur, wenn Super oder Diesel in Deutschland „in drei aufeinander folgenden Kalenderwochen im Vergleich zur jeweiligen Vorwoche“ jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte stärker teurer werden als im Durchschnitt der übrigen EU-Staaten. Gemessen wird an den Preisen „ohne Steuern und Abgaben“, die die EU-Kommission wöchentlich im Weekly Oil Bulletin veröffentlicht. Nach vorläufiger Planung soll das Kabinett ihn schon am Mittwoch beschließen, Bundestag und Bundesrat noch vor Weihnachten (taz nach Reuters).

Archivbild aus 2023 · Foto: PantheraLeo1359531 · „Preisanzeige Kraftstoff 20230720 HOF03692 RAW-Export“ (Wikimedia Commons) · CC BY 4.0 · Ausschnitt

Das lässt sich mit genau den Daten nachrechnen, die der Entwurf vorschreibt; die Reihe der Kommission reicht bis Januar 2005 zurück. Für Super wie für Diesel war die Bedingung in keiner einzigen Woche erfüllt; länger als zwei Wochen hintereinander lag Deutschland nie über der Schwelle. Im Ölschock nach Beginn des Irankriegs, in der Woche bis zum 9. März, stieg der deutsche Superpreis ohne Steuern um 20 Prozent, im Rest der EU um gut acht. Eine Woche später lag Deutschland schon wieder unter dem Schnitt. Table.Media kam für die letzten zehn Jahre zum selben Ergebnis. Dabei kostete Diesel ohne Steuern am 26. Oktober 1,44 Euro je Liter, im Januar 77 Cent.

Aus dem Fahrplan wird eine Vollmacht auf Abruf

Bund und Länder hatten am 18. September etwas anderes verabredet: Gespräche mit der Mineralölwirtschaft „mit dem Ziel, spätestens zum 1. Januar 2027 einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen“. Kanzler Friedrich Merz sagte dazu: „Wir handeln schnell und haben einen klaren Fahrplan für 2027.“ SPD-Fraktionschef Matthias Miersch versprach, der Deckel sorge dafür, „dass die Preise nach oben gedeckelt sind“. In Luxemburg teilt das Wirtschaftsministerium laufend die Höchstpreise für Mineralölprodukte mit, zuletzt gültig ab 31. Oktober.

Reiches Entwurf dagegen legt einen Schalter in die Hand der Regierung, den sie selbst bei erfüllter Bedingung nicht umlegen muss. Bundesregierung und jede Landesregierung dürfen ihn wieder aussetzen, wenn die Versorgung gefährdet scheint, die Länder dürfen bis hinunter zum Postleitzahlgebiet abweichen. Und die Uhr läuft: Das Gesetz erlischt mit Ablauf des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung, bei einem Beschluss vor Weihnachten also Ende März. Gezählt wird aber erst ab der zweiten vollen Januarwoche. Drei Wochen in Folge lägen damit frühestens Ende Januar vor.

Rechtlich steht der Ministerin der Entwurf zu. Artikel 65 des Grundgesetzes lautet: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“ Den Fahrplan hat Merz am 18. September selbst verkündet. Bei Streit unter Ministern entscheidet das Kabinett, dann folgen Bundestag und Bundesrat. Über den Deckel selbst entschiede die Regierung später allein, per Verordnung „ohne Zustimmung des Bundesrates“, ohne den Bundestag. Bei der 12-Uhr-Regel braucht schon eine Verordnung über deren Aussetzung die Zustimmung beider Kammern (Bundesgesetzblatt vom 31. März).

Die eigene Ablehnung als Gesetzesbegründung

Zwei Tage vor dem Beschluss hielt Reiches Ministerium das Luxemburger Modell für nicht übertragbar: „Ein solcher Eingriff würde zudem rechtliche und finanzielle Risiken für den Staat mit sich bringen“ (dpa und AFP nach echo24). Am 23. September nannte die Unionsfraktion im Finanzausschuss den Deckel einen „erheblichen Eingriff in die Preisbildung“ (hib). Im Entwurf steht diese Linie nun als Gesetzesbegründung: Höchstpreise stellten „einen grundsätzlich zu vermeidenden schwerwiegenden Eingriff in die Preisbildung“ dar, ein Höchstpreis müsse „so gewählt werden, dass grundsätzlich sämtliche Akteure weiterhin profitabel wirtschaften können“. Wenige Zeilen davor räumt das Ministerium ein: „Gleichzeitig verzeichnen Mineralölkonzerne deutlich gestiegene Gewinne.“ Einen weiteren Tankrabatt lehnt es „aufgrund der angespannten Haushaltslage“ ab, obwohl dieselbe Koalition in diesem Jahr schon zwei beschlossen hat.

Drei Werkzeuge, und keines greift vor dem Frühjahr

Seit 2023 darf das Bundeskartellamt nach § 32f des Wettbewerbsrechts Abhilfe in ganzen Märkten anordnen, ohne einzelnen Firmen Verstöße nachweisen zu müssen. Sein erstes Verfahren galt im März 2025 dem Kraftstoffgroßhandel, nachdem die Sektoruntersuchung vor stillschweigenden Preisabsprachen über die Preisdienste gewarnt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf setzte im Frühjahr 2026 zentrale Auskunftsbeschlüsse aus, das Amt legt das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof auf Eis (Kartellamt).

Im März zog die Koalition das Kraftstoffmaßnahmenpaket in zehn Tagen durch, von der Drucksache am 17. März bis zur Unterschrift von Merz und Reiche am 27. März. Es brachte die 12-Uhr-Regel und den neuen § 29a: Anbieter mit Marktmacht tragen im Kartellverfahren nun „die Darlegungs- und Beweislast für die Zuordnung und Höhe der Kosten“. Im Mai leitete das Amt Verfahren „gegen sämtliche Raffineriebetreiber“ ein, zwei Unternehmen klagen gegen die Auskunftsbeschlüsse (Kartellamt, 4. August). Reiches Entwurf schreibt dazu: „Mit den Mitteln des Kartellrechts ist jedoch keine Abmilderung der Preissituation in den ersten Monaten 2027 zu erwarten.“

Schnell ging es nur beim Tankrabatt. Vom ersten, im Mai und Juni, kamen bei Super nach dem Kartellamt nur 77,8 Prozent an der Zapfsäule an, die Lücke lag vor allem bei den Tankstellen. Den zweiten hängte die Koalition im Finanzausschuss an ein Gesetz über Versicherungsaufsicht und sparte so die erste Lesung; allein bei der Energiesteuer fehlen 2,485 Milliarden Euro.

Beim Rabatt kürzte die Koalition das Verfahren ab, beim Deckel baut das Ministerium Sicherungen ein. Am Kabinettstisch läge am Mittwoch einiges zu klären. Hat das Ministerium seine Schwelle an den Daten der Kommission durchgerechnet? Mit wem aus der Mineralölwirtschaft hat es gesprochen, wenn der Entwurf festhält, „Wesentliche inhaltliche Beiträge Dritter“ seien nicht berücksichtigt worden? Und warum darf ein Kriseninstrument ausgerechnet abgeschaltet werden, wenn die Versorgung knapp wird?

Sabotage, Bürokratie, Knappheitssignal

Linken-Fraktionsvize Janine Wissler: „Reiche hat den Auftrag, den Koalitionsbeschluss zum Spritpreisdeckel umzusetzen, doch sabotiert ihn.“ SPD-Fraktionsvize Armand Zorn will den Entwurf, wie er der dpa sagte, daran messen, „ob er die Margen der Mineralölindustrie wirksam begrenzt“. Daniel Kaddik, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Freier Tankstellen, lehnt jeden Deckel ab und warnt, die Treibhausgasquote steige am 1. Januar von 12 auf 17,5 Prozent: „Damit kann eine vom deutschen Gesetzgeber selbst verursachte Kostensteigerung dazu beitragen, den Preisdeckelmechanismus auszulösen.“ Genau solche Sprünge zum Jahreswechsel blendet der Entwurf bis Mitte Januar aus. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hielt schon im April einen Preisdeckel wie in Polen nicht für sinnvoll und wollte den Preis wirken lassen: „Die Menschen müssen sich überlegen, wo ist es wirklich wichtig zu fahren“.

Die Ursache benennt der Entwurf selbst, die „Störung des Schifffahrtverkehrs in der Straße von Hormus“. Davor warnte schon am 9. August 2010 die LUFTPOST, ein Friedensblatt aus Kaiserslautern. Ihr Herausgeber Wolfgang Jung übersetzte damals den US-Publizisten Webster Tarpley: Ein Überfall auf Iran würde „wahrscheinlich zu einer Blockade der Straße von Hormuz oder jedenfalls zu einer empfindlichen Störung eines Drittels des Tankschiff-Verkehrs der Welt führen“.

Die Abendnachrichten zählten die Hürden auf und ließen die Ursache weg. Die Tagesschau machte mit dem Entwurf auf und nannte den Irankrieg erst neun Minuten später, als Grund für die Benzinpreise in den USA. Die Tagesthemen brachten eine gute halbe Minute, heute gut 20 Sekunden. Am gründlichsten war das heute journal mit Frank Bethmann. Die dreimonatige Frist nannten Tagesschau und heute journal, nicht aber, dass davon erst ab Mitte Januar gezählt wird. Dass die Schwelle in zwei Jahrzehnten nie erreicht wurde, was aus den Kartellverfahren wurde und welche Länder Vorbild sein sollten, erfuhr an diesem Abend kein Zuschauer von ARD und ZDF.

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