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Norbert FleischerJournalismus · Medienproduktion · Public Relations
Grundrechte und Protest · Raketenabwehr im Allgäu

Bei Ramstein setzten Naturschützer 2012 die Mitsprache der Bürger durch. Heute baut die Bundeswehr ihr Raketenradar im Allgäu ohne sie

Norbert Fleischer · 03.11.2026 · 6 Min. Lesezeit

Im bayerischen Friesenried kocht die Volksseele. Eine Bürgerinitiative läuft Sturm gegen die Installierung des Raketenabwehrsystems Arrow 3. Die Bundesregierung lässt das Radar im Königsberger Forst errichten, ohne dass die Anwohner ein Recht haben, gehört zu werden. Dieser Ausschluss ist das Ergebnis einer Gesetzgebung, die offenbar eine Antwort auf Weilerbach ist: Dort, nahe der Ramstein Air Base, hatten Naturschutzverbände 2012 vor Gericht durchgesetzt, dass die Öffentlichkeit beim Bau einer amerikanischen Militärklinik mitreden durfte. Seither wurden die Regeln Schritt für Schritt so geändert, dass solche Vorhaben der Kriegsvorbereitung heute ohne Bürgerbeteiligung durchgezogen werden können, ohne Erörterungstermin und ohne dass eine Klage die Bagger aufhält.

Archivbild aus 2014 · Foto: Ordercrazy · „Friesenried 01“ (Wikimedia Commons) · CC0 · Ausschnitt

Mehr als 160 Menschen haben sich der Initiative nach eigener Zählung angeschlossen, eine Petition an den Bayerischen Landtag läuft. Gegen das Waffensystem an sich haben die Initiatoren nach eigenen Worten nichts. Sie wehren sich dagegen, dass über sie hinweg entschieden wird. Uwe Jakesch, einer der Gründer, fürchtet, die Unsicherheit mache es der Bundeswehr leichter, „Pläne notfalls auch über unsere Köpfe durchzusetzen“ (Kreisbote).

Ein Bescheid in eigener Sache

Genau so ist es gekommen. Der Hebel ist die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Verfahren, in dem Betroffene die Pläne einsehen, Einwände erheben und gehört werden. Für die „Einsatzstellung Süd“ hat das Verteidigungsministerium sie gestrichen. Beantragt hatte die Ausnahme am 18. August das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bauherr der Anlage und Teil des Geschäftsbereichs des Ministeriums. Entschieden hat das Ministerium selbst, nach seiner Informationsseite am 2. September. Im öffentlich bekanntgemachten Bescheid heißt es, das Gesetz sei „in Gänze nicht anzuwenden“, die sofortige Vollziehung wird angeordnet. Dabei hält der Bescheid selbst fest: „Damit ist das Vorhaben nach Anlage 1 zum UVPG, Nr. 17.2.1. unbedingt UVP-pflichtig.“

Begründet wird das mit dem Krieg, auf den sich das Land einstellt. Russland bleibe „die größte und unmittelbarste Bedrohung“, das System diene „der Landes- sowie Bündnisverteidigung“ und müsse „zwingend bis zum Ende des Jahres 2028“ einsatzbereit sein; mit dem regulären Verfahren wäre es frühestens 2031 so weit. Dazu kommt die Geheimhaltung. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bestehe „ein Risiko, dass vertrauliche Informationen preisgegeben werden könnten“, schon die Baustelle würde „zu einem Sabotageziel“. Wer mitreden will, gilt dem Ministerium damit als Sicherheitsrisiko. Es sei „erforderlich, das Vorhaben ohne jeden Aufschub verwirklichen zu können“.

Weilerbach 2012: Ein Gericht gibt den Bürgern ihr Verfahren zurück

Denselben Weg ging das Ministerium schon einmal. Im August 2012 schloss es auf Antrag der US-Streitkräfte die Öffentlichkeit vom Verfahren für ein neues US-Hospital im ehemaligen Munitionsdepot Weilerbach bei Ramstein aus, für das rund 47 Hektar Wald fallen sollten. Wolfgang Jung, Herausgeber der Friedenspolitischen Mitteilungen LUFTPOST, schrieb am 9. August 2012: „Auf Antrag der US-Streitkräfte schließt das Bundesministerium für Verteidigung die Betroffenen von jeder Einflussnahme auf Maßnahmen zum Natur- und Umweltschutz“ aus. BUND und NABU klagten, und das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße stoppte die Rodung am 14. November 2012 (5 L 798/12.NW). Es spreche viel dafür, dass es der Ausnahme „an einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage fehle“, so die Pressemitteilung des Gerichts, die die LUFTPOST am 20. November 2012 dokumentierte. Das damalige Gesetz erlaubte solche Ausnahmen nur per Rechtsverordnung, „im Einvernehmen“ mit dem Umweltministerium und nur, „soweit zwingende Gründe der Verteidigung“ es erfordern. Diese Verordnung hatte es nie gegeben. Die Bürger bekamen ihr Verfahren, die Unterlagen wurden im Oktober 2013 öffentlich bekanntgemacht.

Vier Schritte, eine Richtung

Fünf Monate nach dem Beschluss schloss das Ministerium die Lücke, an der es gescheitert war. Am 19. April 2013 erließ es die „UVP-V Verteidigung“, ausdrücklich für Vorhaben „der Bundeswehr, der NATO und der Gaststreitkräfte“. Sie hielt die Bürger noch im Verfahren: Aus Gründen der Geheimhaltung durften nur bestimmte Unterlagen zurückgehalten werden, ganz ausschließen ließ sich die Prüfung nur, wenn ein Vorhaben „zur Abwendung einer drohenden Gefahr“ oder für Krisen „unverzüglich realisiert werden muss“.

Vier Jahre später fiel auch diese Schranke. Mit der Neufassung des Gesetzes zum 29. Juli 2017 wurde die Verordnung aufgehoben, Einvernehmen und zwingende Gründe entfielen. Seither darf das Ministerium nach § 1 Absatz 2 „im Einzelfall entscheiden, dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden“, und zwar „nach Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung“, etwa „wegen Eilbedürftigkeit des Vorhabens oder aus Gründen der Geheimhaltung“. Die Begründung (Drucksache 18/11499) berief sich auf eine EU-Richtlinie und versprach Zurückhaltung: Unter Umständen könne es „ausreichend sein, Einschränkungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vorzunehmen“, die Erarbeitung des Umweltberichts „dürfte … in der Regel nicht aus Gründen der Verteidigung ausgeschlossen sein“. In Friesenried ist das Verfahren „in Gänze“ gestrichen.

Der dritte Schritt kam am 6. Oktober 2026, fünf Wochen nach der Entscheidung für Friesenried: „Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung“ (Gesetz vom 30. September 2026, BGBl. 2026 I Nr. 286). Eine Klage wie die von 2012 hält die Bagger nicht mehr an.

Den vierten Schritt berät der Bundestag. Am 2. November hörte der Verteidigungsausschuss Sachverständige zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Drucksache 21/8409). Es erklärt Anlagen der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte zum „überragenden öffentlichen Interesse“. Bei Rodungen auf Verteidigungsflächen, deren Zulassung bis Ende 2035 beantragt wird, soll das Ministerium „von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“ absehen, ohne dass der Entwurf dafür noch Eile oder Geheimhaltung verlangt. Martin Kaiser von Greenpeace sagte in der Anhörung, dass der Vorhabenträger selbst über den Verzicht auf die eigene Umweltprüfung entscheide, „ist ein organisatorischer Fehler“ (hib). Auch das Parlament erfährt wenig: Wo die drei Arrow-Radare stehen sollen, wollte die Gruppe BSW 2024 wissen. Die Bundesregierung antwortete, das berühre das Staatswohl so sehr, dass es „selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden“ könne (Drucksache 20/12287).

Wald, Wasser und eine Zusage ohne Unterschrift

Was ohne Verfahren auf der Strecke bleibt, zeigt der Königsberger Forst. Für das Radar gehen nach Angaben von Generalmajor Christian Leitges, Stabschef der Luftwaffe, rund 14 Hektar Wald verloren. Bernhard Simon, Leiter des Wasserwirtschaftsamts Kempten, erklärte auf der Bürgerversammlung in Kaufbeuren nach dem Kreisboten, durch die Versiegelung gelange weniger Wasser ins Grundwasser und durch die Rodung mehr Nitrat; Friesenried müsse sich um eine andere Wasserversorgung kümmern. Die Bundeswehr schreibt, zur Hydrogeologie könnten „noch keine ausführlichen Auskünfte“ gegeben werden. Im Bescheid steht zum Trinkwasser nichts. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke verlangt eine Ersatzversorgung und eine „verbindliche Kostenübernahme in voller Höhe“ durch die Bundeswehr, die „letztlich der Verursacher“ sei (Stellungnahme). Leitges versicherte nach dem Kreisboten, die Kosten trage nach dem Verursacherprinzip komplett die Bundeswehr; schriftlich bindend ist das bisher nirgends. Thomas Frey vom Bund Naturschutz bezweifelt, dass sich Zusagen im Sonderverfahren überprüfen lassen: „So einfach zu kontrollieren, wie bei normalen Verfahren ist das sicherlich nicht.“ (Kreisbote)

Das Radar als Ziel

Was die Anwohner am meisten umtreibt, sprach die Luftwaffe selbst aus. Leitges hält das Radar nach dem Kreisboten durchaus für ein mögliches militärisches Ziel; zusätzlichen Schutz für die Bevölkerung sehe die Luftwaffe nicht vor. Er räumte auch ein, die Menschen seien zu spät informiert worden; gesucht habe die Bundeswehr seit 2022. Daniel Wiesert, Sprecher der Initiative, fürchtete in den Tagesthemen, „dass wir eben vielleicht aus Versehen auch Ziel werden“. Moskau hat früh gesagt, wohin es im Ernstfall zielt: Der damalige Präsident Dmitri Medwedew wies am 23. November 2011 die Streitkräfte an, „Maßnahmen auszuarbeiten, um Daten- und Lenksysteme der Raketenabwehr bei Bedarf auszuschalten“.

Vor der ersten Rodung bleiben Fragen, die das Ministerium den Friesenriedern beantworten müsste. In welchem Verfahren können sie ihre Einwände noch vortragen? Hat jemand fristgerecht beim Verwaltungsgericht Köln geklagt, das der Bescheid als zuständig nennt? Und warum soll eine Anlage, die nach Auskunft der eigenen Luftwaffe ein Angriffsziel ist, ohne jene Menschen beschlossen werden, die daneben wohnen?

Die Tagesthemen erzählten am Montag den Streit um den Wald, mit Anwohnern und Luftwaffe (Beitrag von Rupert Waldmüller, BR). Dass die Mitsprache der Bürger per Bescheid und Gesetzesänderung abgeschafft wurde, kam nicht vor, ebenso wenig Weilerbach oder die Anhörung im Bundestag am selben Tag. Tagesschau, heute und heute journal brachten Friesenried gar nicht.

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