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Norbert FleischerJournalismus · Medienproduktion · Public Relations
Grundrechte und Protest · Versammlungsrecht

Nach der Krawallnacht: Hessens Innenminister fragt, ob Schüler am 20. November „überhaupt“ demonstrieren dürfen

Norbert Fleischer · 02.11.2026 · 5 Min. Lesezeit

Die Tagesthemen fragten Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) am Sonntagabend, wie er das Recht zu demonstrieren bei den „geplanten Schülerdemonstrationen am 20. November“ sicherstellen wolle. Seine Antwort: „Zunächst muss man sehen, ob diese Veranstaltungen am 20. November überhaupt so stattfinden können.“ Die Versammlungsleiter hätten „diese Versammlungen nicht im Griff“, es habe „aus der Versammlung massive Angriffe auf die Polizei gegeben“: „Das muss bewertet werden und da muss man schauen, ob man solche Veranstaltungen überhaupt zulassen kann.“ Mittags hatte er in Frankfurt/Main erklärt: „Aus meiner Sicht darf am 20. November daher auch keine mit gestern vergleichbare Versammlung in Frankfurt stattfinden.“ Im heute journal kündigte er an, die Polizei werde „noch konsequenter gegen diese Gruppen, gerade gegen diese migrantisch geprägten Jugendgruppen“ vorgehen.

Archivbild aus 2012 · Foto: FNDE · „Zeil Frankfurt am Main“ (Wikimedia Commons) · CC BY-SA 4.0 · Ausschnitt

Anlass ist die Nacht nach dem Protesttag vom 31. Oktober. Nach der Bilanz vom Sonntag wurden mehr als 100 Polizisten verletzt, 54 Menschen zwischen 13 und 29 Jahren festgenommen, 17 Geschäfte beschädigt und fünf geplündert, darunter ein Waffengeschäft (hessenschau). Die Polizei geht von 1.000 bis 1.500 gewaltbereiten Störern aus; den Zug mit rund 8.000 Teilnehmern hatte sie gegen 18.20 Uhr aufgelöst (dpa, Ostdeutsche Allgemeine). Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte am Sonntag im ZDF, „gewaltbereite linke Gruppen“ und „migrantische Chaoten“ hätten die Demonstrationen gekapert, und sagte in den Tagesthemen: „Was wir da gesehen haben, ist eindeutig Landfriedensbruch. Landfriedensbruch kann und muss hart bestraft werden.“ Am Samstagabend war er in Berlin selbst in Polizeijacke unterwegs, mit den Chefs von Bundespolizei und Verfassungsschutz (heute journal).

Erst „Strafen für Streikschüler“, jetzt „überhaupt zulassen“

Eine Woche lang ging es darum, wie der Protest einzuordnen ist, jetzt geht es darum, ob er stattfinden darf. Als der Bundestag am 5. Dezember 2025 das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verabschiedete, streikten Schüler zum ersten Mal bundesweit, und der Lehrerverband drohte ihnen mit Schulstrafen (YOUNOST 122, Min. 09:13). Der Leipziger Gymnasiallehrer und Friedensaktivist Torsten Schleip hielt in derselben Sendung (Min. 02:12) dagegen, die Schüler hätten „in einer halben Stunde mehr über Demokratie gelernt“ als in manchem Jahr Gemeinschaftskunde. Am 28. Oktober verlangte die Junge Union in Berlin-Mitte, „vorsorglich die Bundeswehr“ hinzuzuziehen, am 30. Oktober führte der sächsische Verfassungsschutz „Anti-Wehrpflicht“ als Thema, das Extremisten nutzen könnten. Neu ist: Zum ersten Mal stellt ein Innenminister nicht die Einordnung, sondern die Versammlung selbst infrage, ausgerechnet den Schülerstreik gegen die Wehrpflicht.

Karlsruhe 1985, Wiesbaden 2023

Das Grundgesetz kennt keine Genehmigung für Demonstrationen. Artikel 8 gibt allen Deutschen das Recht, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“. Die Maßstäbe setzte das Bundesverfassungsgericht 1985 im Brokdorf-Beschluss: Ist nicht zu befürchten, dass eine Demonstration „im ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt“, bleibt den friedlichen Teilnehmern der Schutz der Versammlungsfreiheit „auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist“. Die Gefahrenprognose muss auf Tatsachen beruhen, „bloßer Verdacht oder Vermutungen können nicht ausreichen“. Hessens Versammlungsfreiheitsgesetz von 2023 schreibt das in § 14 fest: Verbot oder Auflösung „setzen voraus, dass Beschränkungen nicht ausreichen“, und geht die Gefahr von Dritten aus, „sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen diese zu richten“. Der Staatsgerichtshof ließ die Verbotsregel am 6. März 2025 nur mit sechs zu fünf Stimmen passieren (hessenschau) und erlaubt Eingriffe „nur zugunsten von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang“.

Wie das in Frankfurt/Main endet, zeigte das Jahr 2025 zweimal. Im März verbot die Stadt eine Kundgebung „Stoppt den Krieg“, das Verwaltungsgericht hob das Verbot auf: „Mutmaßungen, Möglichkeiten und spekulative Lageentwicklungen“ seien irrelevant, zuerst seien Beschränkungen zu prüfen. Im August kippte es ein weiteres Verbot, weil die polizeiliche Gefahrenprognose es „nicht einmal ansatzweise“ trug. Über ein Verbot entscheidet ohnehin nicht der Minister, sondern die Stadt, bei deren Ordnungsamt die Züge angemeldet werden. Dass Demonstrationen nicht genehmigt, sondern angemeldet werden, musste die dpa am Montag in einer Korrektur nachtragen.

Die Polizei sieht Störer, der Minister eine Versammlung

Der Befund des Ministers steht gegen den seiner Polizei. Polizeipräsident Stefan Müller nannte die nächtlichen Randalierer am Sonntag bekannte Wochenendgruppen der Innenstadt, bislang als „erlebnisorientiert“ eingestuft; ein politisches Motiv sei nicht erkennbar. Die Plünderungen schreibt die Polizei „einer anderen Personengruppe“ zu als die Angriffe am Ende der Demonstration. Wer so unterscheidet, beschreibt Dritte, gegen die das Gesetz Maßnahmen verlangt, nicht eine Versammlung, die man verbietet. Poseck selbst sagt, die Festgenommenen hätten „überwiegend die deutsche Staatsangehörigkeit“, und verlangt im selben Gespräch, wer „zu uns gekommen“ sei, müsse „unsere Werte akzeptieren“. Die Wehrpflicht, das Thema des Streiktags, nennt er in beiden Interviews nicht. Wer ein Kind hat, das am 20. November streiken will, hätte gern vorher Auskunft: Welche Tatsachen sollen ein Verbot tragen, wenn die Polizei den Plünderern kein politisches Motiv zuschreibt? Und welche Beschränkungen hat die Stadt geprüft, bevor der Minister vom Verbot spricht?

Zwei Bewegungen, ein Datum

Der 20. November ist kein Frankfurter Termin. Seit dem Sommer rufen Schüler- und Jugendorganisationen europaweit zum Streik auf, mit der Forderung nach „der Abschaffung aller Formen der Wehrpflicht“. In Deutschland ruft das Bündnis „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ zum fünften Mal auf und verlangt „einen sofortigen Stopp der Musterungen und eine Rücknahme des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes“; in Frankfurt/Main ab 10 Uhr (Friedenskooperative). „Gen Z regelt“ will dazukommen: „Wir wollen uns an den europaweiten Protesten am 20. November beteiligen“, sagte Sprecher Amadeo der dpa. Die Bundesschülerkonferenz demonstriert am selben Tag in Berlin (ZDF) und will bei der Bildung bleiben statt bei einem „extrem bunten Themencocktail“, wie ihr stellvertretender Generalsekretär Erik Sczygiol im heute journal sagte; die Wehrpflicht erwähnte er nicht.

Widerspruch aus dem Kabinett

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) setzte sich in „Berlin direkt“ von Dobrindt ab: „Was sind denn migrantische Gruppen? Sind das Menschen, die in dritter Generation in Deutschland leben und deutsche Staatsangehörige sind?“ Der Oberbürgermeister von Frankfurt/Main, Mike Josef (SPD): „Mir ist völlig egal, welchen Pass jemand hat oder wo seine Eltern geboren wurden.“ Der Journalist Patrik Baab beschrieb das Muster am 31. Oktober 2025 bei Punkt.PRERADOVIC: „Ja, die Repression ist da.“ Es gehöre sich nicht, „dass eine Kölner Demonstration so lange gegängelt wird, bis man dann irgendwann einen Grund hat, hier gegen Demonstranten vorzugehen und sie niederzuknüppeln“.

Das Muster kennt die Friedensbewegung seit dem NATO-Gipfel von Straßburg 2009. Wolfgang Jung, der in Kaiserslautern die Friedenspolitischen Mitteilungen LUFTPOST herausgab, übersetzte am 13. April 2009 einen Text der US-Autorin Diana Johnstone. Ob die Gewalttäter des Schwarzen Blocks Provokateure seien: „subjektiv nein, objektiv ja“, denn „objektiv liefern sie durch ihr Verhalten der Polizei die Rechtfertigung für die repressiven Maßnahmen“. Siebzehn Jahre später liefern Plünderer ohne politisches Motiv einem Minister den Grund, einen Schülerstreik gegen die Wehrpflicht infrage zu stellen.

Wer am Sonntagabend fernsah, erfuhr viel über Scherben und nichts über das Gesetz. Alle vier Abendsendungen des Ersten und des Zweiten machten mit Frankfurt/Main auf. Die Tagesthemen stellten fest, die Anliegen der Demonstranten „treten in den Hintergrund“, nannten die Wehrpflicht in der ganzen Sendung nicht und nahmen Posecks Verbotsgedanken ohne Nachfrage entgegen. Die Tagesschau nannte „eine bessere Bildung und bezahlbaren Wohnraum“; die Wehrpflicht kam erst in der Schalte vor, als Thema, bei dem der Regierung „schnelle Zugeständnisse“ schwerfallen dürften. heute sprach von „bessere Bildung und mehr Klimaschutz“, den Wehrdienst nannte erst der Korrespondent; das heute journal erwähnte die Wehrpflicht in einem Satz. Artikel 8, Brokdorf, § 14 und die zwei Frankfurter Gerichtsbeschlüsse von 2025 fehlten in allen vier Sendungen.

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