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Grundrechte und Protest · Grundrechte

Wegen Worten über Kai Wegner? Publizist Paul Brandenburg sitzt in Moabit in Untersuchungshaft

Norbert Fleischer · 30.10.2026 · 4 Min. Lesezeit

Der Arzt und Publizist Paul Brandenburg, bekannt als scharfer Kritiker der Corona-Maßnahmen, sitzt in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Untersuchungshaft. Die Bundespolizei nahm ihn am Mittwoch, 28. Oktober, gegen 10.30 Uhr am Flughafen BER fest, ein Haftrichter ordnete Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an. Das berichtet der Tagesspiegel. Brandenburg hatte nach Angaben seines Verteidigers, des Rechtsanwalts Markus Haintz, gerade sein zehnjähriges Kind nach Berlin zurückgebracht. Er sei deshalb mehrmals im Monat in der Stadt, „was der dortigen Polizei und der Staatsanwaltschaft auch bekannt ist“. Trotzdem sei der Haftbefehl damit begründet worden, er sei „flüchtig“ (Haintz.media, 30. Oktober). Brandenburg lebt nach Angaben seines Umfelds auf Mallorca.

Archivbild aus 2011 · Foto: Fridolin freudenfett (Peter Kuley) · „Moabit Alt-Moabit Untersuchungshaftanstalt“ (Wikimedia Commons) · CC BY-SA 3.0 · Ausschnitt

Vorgeworfen werden ihm nach Angaben der Verteidigung sechs Äußerungen über Kai Wegner (CDU), den nach der Wahl vom 20. September scheidenden Regierenden Bürgermeister von Berlin: vier Beleidigungen nach § 185 Strafgesetzbuch, für die Wegner selbst Strafantrag gestellt hat, und zwei Verleumdungen nach § 188 Absatz 2. Alle Äußerungen stehen nach Haintz im Zusammenhang mit der Dragqueen „Jurassica Parka“, die im Juli 2025 eine Benefizgala moderierte, an der die Berliner Polizei als Veranstalter beteiligt war, und im September 2026 wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Für Brandenburg gilt, wie für jeden Beschuldigten, die Unschuldsvermutung.

Was der Tagesspiegel hinzufügt

Der Tagesspiegel, der Brandenburg in der Überschrift einen „Internet-Hassprediger“ nennt, zeichnet ein breiteres Bild, gestützt auf „Tagesspiegel-Informationen“, nicht auf eine namentliche Auskunft der Behörden. Danach führt die Staatsanwaltschaft Berlin „mehrere Dutzend“ offene Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen; zahlreiche Strafbefehle habe er nicht beglichen. Den Ausschlag für die Fluchtgefahr habe gegeben, dass eine zuletzt bekannte Meldeadresse in der Schweiz nicht mehr aktuell gewesen sei. Gegenüber Wegner soll er sich nach diesem Bericht in besonders herabsetzender Weise geäußert haben. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft liegt bisher nicht vor.

Rechtlich ist der entscheidende Punkt § 188 StGB, im Volksmund „Majestätsbeleidigung“ genannt: Der Paragraf schützt „im politischen Leben des Volkes“ stehende Personen besonders. Eine Verleumdung, also eine wissentlich unwahre ehrenrührige Behauptung, gegen einen Politiker wird danach mit sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht, und sie wird auch ohne Strafantrag verfolgt. Erst diese Strafdrohung macht aus einem Äußerungsdelikt einen Fall für den Haftrichter. Doch die Strafprozessordnung setzt eine Grenze: Untersuchungshaft „darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe“ außer Verhältnis steht (§ 112 StPO).

Die Linie seit 2022

Der Umgang mit Kritikern wird damit noch einmal rauer. Im Juli 2022 erklärte das Landgericht Hamburg im sogenannten Pimmelgate die Hausdurchsuchung bei einem Mann, der den Innensenator Andy Grote im Netz beleidigt hatte, für unverhältnismäßig (Az. 631 Qs 17/22). Damals ging es um die Wohnung, heute um die Freiheit.

Auch der Haftgrund ist bekannt. Michael Ballweg, der Gründer der Bewegung Querdenken, saß ab Juni 2022 rund neun Monate in Untersuchungshaft, begründet mit Fluchtgefahr. Am 31. Juli 2025 sprach ihn das Landgericht Stuttgart vom Betrugsvorwurf frei. YouNost hat den Prozess begleitet, in YOUNOST 83 mit Ballweg selbst und in YOUNOST 129 mit dem Prozessbeobachter Thomas Moser.

Ohne Richter geht es auch. Die EU hat die Sanktionen gegen den Schweizer Militäranalysten und früheren Oberst Jacques Baud bis zum 9. Oktober 2027 verlängert: Kontensperre und Reiseverbot, ohne Anklage und ohne Urteil. Baud lebt in Belgien, darf das Land nicht verlassen und klagt seit März vor dem Gericht der EU. Er sagte im Januar im Gespräch mit Patrik Baab: „Ich bin der Einzige, der innerhalb der EU wohnt.“ YouNost hat das Vorgehen schon im Mai 2025 in YOUNOST 102 am Beispiel der Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper und im April 2026 in YOUNOST 133 beschrieben.

Was die Berliner Justiz beantworten sollte

Wenn die Behörden wussten, dass Brandenburg regelmäßig nach Berlin kommt, warum genügte keine Ladung, keine Meldeauflage, keine Sicherheitsleistung? Wie viele Menschen sitzen in Berlin wegen Äußerungen in Untersuchungshaft, und wie viele davon wegen Äußerungen über Politiker? Wann findet die Haftprüfung statt? Und warum soll ausgerechnet ein Paragraf, der Politiker strenger schützt als jeden anderen Bürger, in einer Demokratie die Freiheit eines Kritikers rechtfertigen?

Kritik an der Haft

Der Rechtsanwalt Dirk Schmitz hält die Haft für unverhältnismäßig; ein Wohnsitz im Ausland begründe nicht automatisch Fluchtgefahr. „Untersuchungshaft ist kein politischer Denkzettel für unbequeme Kritiker“, sagte er am 30. Oktober dem Publizisten Alexander Wallasch. Der Bielefelder Rechtsprofessor Martin Schwab schrieb am selben Tag, selbst wenn die Vorwürfe zuträfen, stehe die Freiheitsentziehung „völlig außer Verhältnis zum Gewicht dieser Delikte“ (Telegram). Der AfD-Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser erklärte: „Die Inhaftierung von Dissidenten wegen der Beleidigung von Staatsorganen ist ein Merkmal autoritärer Staaten“ (AfD-Fraktion, 30. Oktober).

Der emeritierte Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hatte schon im August bei Patrik Baab zu den EU-Sanktionen gesagt: Wer nur Meinungen vertrete, ohne mit Russland zusammenzuarbeiten, „der kann wegen des Inhalts seiner Meinungsäußerungen […] auf keinen Fall sanktioniert werden“.

Und die breite Öffentlichkeit? Sie erfährt davon nichts. Am Abend des 30. Oktober berichteten die Tagesschau, die Tagesthemen und das heute journal darüber, dass die russische Zeitung Nowaja Gaseta unter dem Druck der Behörden aufgibt. Die Tagesschau zitierte die Redaktion: „Vor anderthalb Monaten wurden wir zu ausländischen Agenten erklärt“, und ergänzte, Russland stehe auf der Rangliste der Pressefreiheit „auf Platz 172 von 180“. Über den deutschen Publizisten, der seit zwei Tagen wegen seiner Worte über einen deutschen Politiker in Moabit sitzt, verlor keine dieser Sendungen ein Wort, auch heute um 19 Uhr nicht.

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